Mitglieder des Landtages

Namensliste der Landtagsabgeordneten (pdf, 44 KB)
Die Landtagsklubs
Die Mitglieder des Landtages derselben wahlwerbenden Partei haben das Recht, sich zu Klubs zusammenzuschließen.
Die Konstituierung eines Klubs sowie der geschäftsführenden Obmänner ist dem Präsidenten des Landtages schriftlich mitzuteilen.
Den Klubs sind zur Erfüllung ihrer parlamentarischen Aufgaben das erforderliche Personal und die notwendigen Sacheinrichtungen zur Verfügung zu stellen.